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Teuerungsprämie wird zur Mitarbeiterprämie
Gleichfalls versteckt im Start-Up-Förderungsgesetz (BGBl I 2023/200, ausgegeben am ) wurde die bereits von Finanzminister Brunner im November angekündigte Fortführung der Teuerungsprämie, nunmehr bezeichnet als Mitarbeiterprämie, umgesetzt.
Zielsetzung
Trotz im Jahresabstand gesunkenen Verbraucherpreisindex (5,4 % im Oktober 2023) möchte der Gesetzgeber den Arbeitgebern die Möglichkeit geben, den Arbeitnehmern bei den noch immer hohen Lebenshaltungskosten finanziell mit einer zusätzlich zum Arbeitslohn zu gewährenden steuerfreien Prämie unter die Arme greifen zu können.
Gesetzliche Regelung
Da es sich (wieder) um eine befristete Regelung handelt, findet sich die Bestimmung in § 124b Z 447 EStG:
Zulagen und Bonuszahlungen, die der Arbeitgeber im Kalenderjahr 2024 gewährt (Mitarbeiterprämie), sind bis 3.000 € pro Jahr steuerfrei, wenn die Zahlung aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift gemäß § 68 Abs 5 Z 5 oder 6 erfolgt. Kann im Falle des § 68 Abs 5 Z 5 oder 6 keine Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden, weil ein Betriebsrat nicht gebildet ist, ist von einer Verpflichtung des Arbeitgebers auszugehen, wenn eine vertragliche Vereinbarung für alle Arbeitnehmer vorliegt. Es muss sich dabei um zusätzli...