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Beherrschung ohne (sicheren) Einfluss? Eine Bestandsaufnahme der Europarechtskonformität der § 7–13 AStG
Seit der Umsetzung des ATADUmsG bestehen diverse Auslegungsfragen im Hinblick auf die Hinzurechnungsbesteuerung i.S.d. §§ 7–13 AStG und Zweifel deren Vereinbarkeit mit den unionsrechtlichen Grundfreiheiten. Kurz vor Weihnachten 2023 hat das BMF die – lange ersehnten – neugefassten Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes veröffentlicht. Der vorliegende Beitrag befasst sich mit der Auslegung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 7 AStG unter Berücksichtigung des neu gefassten Außensteuererlasses. Die Autoren stellen fest, dass die Hinzurechnungsbesteuerung nach § 7 AStG i.d.F. des ATADUmsG auch weiterhin Kleinstbeteiligungen erfasst, die erkennbar keinen sicheren Einfluss auf die ausländische Gesellschaft ermöglichen. Insoweit ist die Hinzurechnungsbesteuerung i.S.d. § 7 AStG nach Auffassung der Autoren auch weiterhin an der Kapitalverkehrsfreiheit zu messen. Damit gilt es, den Zugang zum Gegenbeweis i.S.d. § 8 Abs. 2 AStG auch für solche Gesellschaften zu ermöglichen, die ihren Sitz und ihre Geschäftsleitung in einem Drittstaat haben.
Since the implementation of the ATADUmsG, there have been various interpretative uncertainties regarding the German CFC taxation pursuant to...