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Das DEMPE-Konzept – ein Paradigmenwechsel oder lediglich klarstellend?
Mit dem AbzStEntModG wurde im Jahr 2021 in Anlehnung an die in Folge des BEPS-Projekts überarbeiteten OECD-Verrechnungspreisleitlinien 2017 (OECD-VPL 2017) das sog. DEMPE-Konzept als § 1 Abs. 3c AStG für die Zuordnung des Ertrags aus der Verwertung immaterieller Werte im nationalen Recht verankert. Während der Gesetzgeber eine erstmalige Anwendung des DEMPE-Konzepts ab dem Veranlagungszeitraum 2022 vorsieht, vertritt die Finanzverwaltung die Auffassung, dass es sich bei der Einführung des DEMPE-Konzepts um eine rein klarstellende Regelung handelt, weshalb diese nach Verwaltungsauffassung rückwirkend auf alle offenen Fälle anzuwenden ist. Dieser Beitrag widmet sich der kontroversen Diskussion der zeitlichen Anwendung des DEMPE-Konzepts. Die Verfasser stellen hierbei klar, dass es sich bei der Einführung des DEMPE-Konzepts um eine konstitutive Regelung handelt und daher die von der Verwaltung vertretene rückwirkende Anwendung unzulässig ist.
With the Withholding Tax Relief Modernization Act (AbzStEntModG), the so-called DEMPE concept for the allocation of income from intangible assets was established in national law as Section 1 para. 3c Foreign Tax Act in 2021, based on the OECD T...