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IRZ 1, Jänner 2024, Seite 5

Übertragung von Single-Asset Entities: Welcher Standard gilt?

Der Fall – die Lösung

Andreas Rundag

Im Zusammenhang mit Immobilien kommen häufig Objektgesellschaften zum Einsatz, deren einziger Vermögenswert ein Gebäude mit zugehörigem Grundstück ist (Single-Asset Entities). Werden diese Gesellschaften veräußert, können sich hinsichtlich der Ermittlung und/oder des Ausweises des Veräußerungsergebnisses Abgrenzungsfragen in Bezug auf die anzuwendenden IFRS-Regelungen ergeben. Die beiden nachfolgenden Fälle zu Single-Asset Entities zeigen, dass die derzeitigen Standards Interpretationsspielräume offenlassen.

1. Fall: Veräußerung von Single-Asset Entities

Beispiel 1: Übertragung einer Immobilien-Objektgesellschaft

Eine Gesellschaft errichtet und veräußert Immobilien im Rahmen ihrer gewöhnlichen Geschäftstätigkeiten. Für jede Immobilie wird eine eigene Gesellschaft bei Erwerb eines Grundstücks und vor Abschluss eines Vertrags mit einem Kunden gegründet, die nur die Immobilie (Grundstück und/oder Gebäude) sowie damit verbundene Steuerforderungen bzw. -verbindlichkeiten hält (Immobilien-Objektgesellschaft). Jede Immobilien-Objektgesellschaft erfüllt die Definition einer Tochtergesellschaft nach IFRS 10. Wenn nach Fertigstellung die Immobilie an einen Kunden veräußert wird, erfolgt dies mi...

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