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Nationalrat beschließt „Mietpreisdeckel“
Der beschlossene „Mietpreisdeckel“ begrenzt die Mieterhöhungen von Kategoriemieten, Richtwertmieten und gemeinnützigen Wohnungen (freie Mietverträge sind nicht von der Beschränkung erfasst).
Konkret wurden Kategoriemieten bisher dann erhöht, wenn der Verbraucherpreisindex gegenüber dem letzten Änderungszeitpunkt um mehr als 5 % gestiegen war. Künftig werden Änderungen ausschließlich mit 1. 4. stattfinden. Im Jahr 2024 soll die Wertanpassung der Miete entfallen. In den Jahren 2025 und 2026 werden die Effekte der Inflationsspitze bei 5 % gekappt. Dementsprechend soll die nächste Valorisierung der Kategoriebeträge am stattfinden.
Richtwertmieten wurden bisher alle zwei Jahre am 1. 4. anhand der Veränderung des Jahresdurchschnittswerts des Verbraucherpreisindex des Vorjahres gegenüber dem Ausgangswert angepasst. Künftig sollen die Richtwerte jährlich valorisiert werden – das nächste Mal am . Für die Valorisierung zum soll also ausschließlich die Veränderung des VPI-Jahresdurchschnittswerts aus 2024 gegenüber dem von 2023 maßgeblich sein. Auch hier wird ein Deckel von 5 % für die Valorisierungen 2025 und 2026 gelten.
Bei den gemeinnützigen Wohnungen wird die Erhöhung auf 5 % gedeckelt. A...