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Keine Sanktionierung eines Unterhaltsrückstands durch Entziehung des Kontaktrechts
iFamZ 2023/238
Allfällige Unterhaltsrückstände können dem kontaktberechtigten Elternteil im Verfahren über das Kontaktrecht nicht entgegengehalten werden, weil dieses Verfahren nicht als Sanktionsmittel für etwa ausständige Unterhaltsleistungen in Betracht kommt.
Die Entscheidung des Rekursgerichts betrifft die Festlegung von (im Vergleich zum Erstgericht etwas ausgedehnteren) Ferienkontakten des Vaters mit den beiden gemeinsamen Kindern. (…)
Die Mutter wirft dem Rekursgericht zwar vor, es gehe mit seiner Entscheidung vom „Ausmaß vom alterstypischen Ausmaß, basierend auf der oberstgerichtlichen Rechtsprechung, im Wesentlichen ab“, kann aber für diese Behauptung keine einzige Entscheidung des OGH (oder anderer Gerichte) angeben. (…)
Auch der Vorhalt der Mutter, der Vater, der „ad personam“ habe „Insolvenz anmelden“ müssen, solle, bevor ihm weitergehende Kontakte eingeräumt würden, „unbedingt auch seine Verhältnisse ordnen“, lässt keine korrekturbedürftige Fehlbeurteilung des Rekursgerichts erkennen, zumal dieses die Mutter in zutreffender Weise schon darauf hingewiesen hat, dass ausständige Unterhaltsleistungen im Unterhaltsverfahren zu verfolgen wären. Sie können dem Unt...