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Das Abstammungsrechts-Anpassungsgesetz 2023 (AbAG 2023)
Mit dem Abstammungsrechts-Anpassungsgesetz 2023 (AbAG 2023) wird das Erkenntnis des VfGH, mit dem § 144 ABGB und Teile des § 145 ABGB mit aufgehoben werden, umgesetzt. Die Novelle umfasst Änderungen im ABGB. Mit einem gesonderten Antrag wurden auch Anpassungen im PStG 2013 vorgenommen.
I. Problemaufriss
Würde § 144 ABGB ersatzlos mit aufgehoben, wäre nicht geregelt ist, wer Vater oder anderer Elternteil des Kindes ist. Wäre daher – neben der Feststellung durch das Gericht – in jedem Fall die Anerkennung des Kindes (zB auch vom Ehemann oder eingetragenen Partner der Mutter) erforderlich? Oder wäre selbst – mangels ausreichender rechtlicher Grundlage – eine Anerkennung zur Begründung der Abstammung gesetzlich nicht gedeckt? Diesen Fragen muss nicht (mehr zwingend) nachgegangen werden. Gerade im Bereich der Abstammung soll es möglichst wenig Unsicherheiten geben und klar geregelt sein, wer die Eltern eines Kindes sind.
Herzstück und unmittelbarer Anlass der kleinen Novelle ist die Neufassung des § 144 ABGB. Dabei waren gleich drei Erkenntnisse des VfGH zu berücksichtigen:
das Erkenntnis, das zur Aufhebung der Bestimmung geführt hat. Die Voraussetzung der medizinisch-unterstützten Fortpflanzung dafür, dass die mit der Mutter verpa...