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Die Neuerungen durch das Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2023
Am wurde vom BMJ ein Ministerialentwurf zur Korruptionsbekämpfung dem Nationalrat vorgelegt. Nach Ende der Begutachtungsfrist wurde am eine leicht modifizierte Regierungsvorlage eingebracht, deren Änderungen mit in Kraft traten. Die wesentlichen Neuerungen des Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetzes 2023 (KorrStrÄG 2023) und somit des geltenden Rechts sind die Einführung eines neuen Sondertätertypus, die Strafbarkeit des Mandatskauf, die Vorverlagerung der Strafbarkeit bei Bestechungsdelikten und das Anheben der Strafdrohungen.
1. Grundlegendes
Anlass für die Novellierung des StGB sind die politischen Vorkommnisse der letzten Jahre, dabei im Besonderen das Ibiza-Video, das nach den ErlRV eine Strafbarkeit künftiger Amtsträger notwendig mache. Die der Regierungsvorlage immanenten Änderungen stellen demnach eine rein innerstaatliche Korruptionsbekämpfungsmaßnahme und keine Umsetzung internationaler Vorgaben – wie zB eine vorweggenommene innerstaatliche Implementation des Vorschlags einer Korruptions-Richtlinie – dar. Bis soll eine Evaluierung der Änderungen stattfinden, über die der Nationalrat innerhalb eines halben Jahres zu informieren ist. Im Folgenden soll ein Überblick über das K...