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GesRZ 6, Dezember 2023, Seite 344

Deutschland: Zukunftsfinanzierungsgesetz

Der Deutsche Bundestag hat am ¦das Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz – ZuFinG), dBGBl I 2023/354, beschlossen. Das ZuFinG sieht vor, dass Start-ups, Wachstumsunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen der Zugang zum Kapitalmarkt erleichtert wird und zugleich Investitionen in erneuerbare Energien gefördert werden.

Aus gesellschaftsrechtlicher Perspektive besonders interessant ist, dass Aktienemissionen künftig auch auf Grundlage der Blockchain-Technologie möglich sein sollen. Namensaktien sollen künftig sowohl als Zentralregisterwertpapiere als auch als Kyptowertpapiere begeben werden können. Inhaberaktien sollen weiterhin ausschließlich als Zentralregisterwertpapiere zulässig sein. Ferner soll die Möglichkeit von Mehrstimmrechtsaktien eingeführt werden. In der Satzung soll die Möglichkeit eröffnet werden, dass Namensaktien mit Mehrstimmrechten eröffnet werden können. Die Mehrstimmrechte dürfen maximal das 10-Fache des dem Aktionär grundsätzlich nach § 134 Abs 1 dAktG zukommenden Stimmrechts (eine Stimme pro Aktie) betragen.

Rubrik betreut von: Thomas Barth und Benedikt Hirschler
Dr. Thomas Barth ist Leiter der...
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