Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Update: FlexKapGG und Start-Up-Förderungsgesetz
Wie in dieser Rubrik berichtet, wurde am der Ministerialentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Flexible Kapitalgesellschaft oder Flexible Company (Flexible Kapitalgesellschafts-Gesetz – FlexKapGG) erlassen wird und mit dem das GmbH-Gesetz, das Firmenbuchgesetz, das Rechtspflegergesetz, das Notariatstarifgesetz, das Rechtsanwaltstarifgesetz sowie das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz geändert werden (Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2023 – GesRÄG 2023) veröffentlicht. Nun langte die entsprechende Regierungsvorlage am im Nationalrat ein.
Umfassende Änderungen wurden in der Regierungsvorlage im Vergleich zum Ministerialentwurf – soweit ersichtlich – nicht mehr vorgenommen. Wesentlich ist, dass in § 19 FlexKapGG zwei zusätzliche Absätze eingefügt wurden. § 19 FlexKapGG soll die bedingte Kapitalerhöhung normieren, welche in der FlexCo im Unterschied zur GmbH zulässig sein soll. § 19 Abs 6 FlexKapGG wurde nunmehr dahin gehend geändert, dass der Beschluss über die bedingte Kapitalerhöhung zur Eintragung in das Firmenbuch anzumelden ist. Das GmbHG kennt anders als das AktG keine gesonderte Anmeldung und Eintragung des Kapitalerhöhungsbeschlusses. Bei der genehmigten Kapitalerhöhung bestehe jedoch ein Be...