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Österreichs Wirtschaft ist mehr als eine Ansammlung von Start-ups
Wenige Tage vor Weihnachten 2023 hat der Nationalrat das FlexKapGG nach fast drei Jahren der Vorbereitung und Verhandlung und jahrzehntelanger rechtspolitischer Diskussion beschlossen. Besonders betont wurden und werden die neuen Einsatzmöglichkeiten für Start-ups aus Sicht des Gesellschafts- und Steuerrechts. Mit der FlexCo werden den Gesellschaftern einer nicht börsenotierten Kapitalgesellschaft viel mehr Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet, als GmbH und AG sie bieten. Start-ups, aber auch allen anderen Unternehmen, insb Familienunternehmen, stehen damit flexible Gestaltungsmöglichkeiten offen: der einfache Rückerwerb von Anteilen (Kalss, Die FlexCo, die kleine Schwester der GmbH, die schnell wachsen wird, GesRZ 2023, 345), die leichte Übertragbarkeit von Anteilen, flexible Kapitalerhöhungen (Jaritz, Kapitalerhöhungsmaßnahmen bei der FlexCo, GesRZ 2023, 351) und vor allem die Ausgabe von Unternehmenswertanteilen für Mitarbeiterbeteiligungen, die Beteiligung von Dienstleistern und von sonstigen Investoren (Aubrunner/Fürst, Unternehmenswertanteile der FlexCo, GesRZ 2023, 359). Die hohe Flexibilität für diese Gesellschaftsform ist sehr erfreulich und anzuerkennen und wird der Wirtscha...