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Sanierbarkeit von Dreiecksgeschäften iSd Art 25 UStG 1994
Nach der Rechtsprechung des EuGH (, Luxury Trust Automobil GmbH) stellt das nachträgliche Erfüllen einer für die Steuerschuldverlagerung auf den Empfänger einer Lieferung notwendigen Tatbestandsvoraussetzung (im konkreten Fall die Ausstellung einer vollständigen Rechnung) keine Korrektur, sondern die erstmalige Erfüllung der betreffenden Tatbestandsvoraussetzung dar, weshalb es auch zu keiner Wirkung für die Vergangenheit kommen kann. Im Falle der nachträglichen Erfüllung sämtlicher Tatbestandsvoraussetzungen bejaht das BFG im unten dargestellten Erkenntnis allerdings die ex nunc-Anwendbarkeit der Vereinfachungsregel für Dreiecksgeschäfte.
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RV/6100547/2015, Revision nicht zugelassen; , RV/6101039/2015, Revision zugelassen. |
1. Der Fall
Im Rahmen einer bei der Beschwerdeführerin (Bf) durchgeführten Außenprüfung betreffend die Jahre 2011 bis 2014 wurde durch das Finanzamt festgestellt, dass die von der Bf ausgestellten Rechnungen nicht den Voraussetzungen des Art 25 UStG 1994 für Dreiecksgeschäfte entsprechen. Konkret haben die Rechnungen weder einen Hinweis auf das Vorliegen von Dreiecksgeschäften noch auf den Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänge...