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Eintritt der Gesamtrechtsnachfolge infolge des Untergangs eines ausländischen Rechtssubjekts
Im vorliegenden Fall wurden Bescheide an eine inländische KG adressiert. Im Firmenbuch war zum Zeitpunkt der Bescheiderlassung eine britische Ltd als einzige Komplementärin eingetragen. Diese wurde jedoch bereits zu einem früheren Zeitpunkt nach dem Recht des Vereinigten Königreichs mit konstitutiver Wirkung aufgelöst. Die gegenständliche Entscheidung befasst sich mit den Auswirkungen dieser Auflösung auf die inländische KG.
1. Der Fall
Eine inländische KG betrieb eine Pizzeria. Das Betreiberehepaar hat bei deren Betrieb – und mit weiteren Gesellschaften, die Gegenstand paralleler Verfahren waren bzw sind – Lohnabgaben, Umsatzsteuer und Einkommensteuer hinterzogen, wofür beide rechtskräftig vom Landesgericht für Strafsachen Wien zu einer bedingten Freiheitsstrafe und einer jeweils sechsstelligen Geldstrafe verurteilt wurden. Der Verurteilung liegen unter anderem die Feststellungen einer Außenprüfung zugrunde, auf die sich auch die im gegenständlichen Verfahren angefochtenen Wiederaufnahme- und Feststellungsbescheide gemäß § 188 BAO stützten.
Alle angefochtenen Bescheide nannten im Adressfeld die KG, wobei die Feststellungsbescheide...