Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Leihmutterschaft als außergewöhnliche Belastung
Entscheidung: RV/7100692/2021; Revision zugelassen.
Norm: § 2 und 3 FMedG, § 34 EStG.
In Übereinstimmung mit dem – zur sachverhaltskongruenten –Thematik: „Berücksichtigung der in Konnex mit einer Leihmutterschaft stehenden Kosten eines männlichen (Ehe) Paares als außergewöhnliche Belastungen“ ergangenen Urteil des BFH vom – VI R 29/31 vertritt das BFG die Auffassung, dass derartige Kosten nicht das Tatbestandsmerkmal der Zwangsläufigkeit erfüllen, da einerseits der Entschluss der Erfüllung des Kinderwunsches per Leihmutterschaft freiwillig erfolgt, andererseits diese „Methode“ der medizinisch unterstützten Fortpflanzung gegen die innerstaatliche Rechtsordnung gemäß § 2 und 3 des FMedG verstößt.