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Import-One-Stop-Shop – Kostenfalle bei Online-Käufen
Seit sind alle Importsendungen, auch Kleinsendungen, beim Zoll anzumelden. Bis zu einem Wert von 150 Euro sind sie zollfrei, die frühere Freigrenze von 22 Euro zur Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer ist damit entfallen. Gleichzeitig wurde für Fernverkäufe von B2C das Import-One-Stop-Shop geschaffen, um den Verfahrensablauf für alle Beteiligten zu erleichtern und die Gewährung der Einfuhrumsatzsteuerbefreiung zu erreichen.
Die Praxis zeigt jedoch, dass dieses System fehleranfällig ist und zu zahlreichen Beschwerden der österreichischen Kunden führt, die darauf hinweisen, dass sie bei Online-Käufen aus dem Drittland nicht nur die Steuer doppelt zu bezahlen haben, sondern zusätzlich auch noch mit Zustellkosten der Post belastet werden.
Der vorliegende Fall betrifft die Beschwerde einer solchen Privatperson, die auf eine Rückerstattung der Einfuhrumsatzsteuer im Rechtsmittelverfahren abzielt.
1. Der Fall
Der Beschwerdeführer (Bf) bestellte die in Rede stehenden Wirtschaftsgüter über eine bekannte Internetplattform und bezahlte für die aus Thailand eingeführten Waren laut seinen glaubwürdigen Angaben die darauf entfallende Steuer ...