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Keine Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen ohne Zertifizierung
Im Erkenntnis vom , Ro 2021/15/0021 führt der VwGH aus, dass die Steuerbefreiung für Bildungsleistungen gemäß § 6 Abs 1 Z 11 lit a UStG iVm § 1 Z 9 UStBLV nicht zur Anwendung gelangen kann, wenn keine gesetzlich geforderte behördliche Zertifizierung iSd § 1 Z 9 UStBLV vorgelegt wird.
1. Der Fall
Die mitbeteiligte Partei (in der Folge: mbP) betreibt eine Sprachschule, die Babys, Kindern und Teenagern Englisch als Fremdsprache beibringt und dabei über einen Bildungszeitraum von 14 bis 19 Jahren ein kontinuierliches und aufbauendes Kursprogramm anbietet. Erwachsene sind keine Zielgruppe der Sprachschule. Der Unterricht wird in Gruppen von vier bis acht Kindern abgehalten, um die Interaktion in den Gruppen und damit den Spracherwerb zu fördern. Einzelunterricht wird grundsätzlich keiner angeboten.
Organisatorisch findet der Unterricht in sogenannten „Learning Studios“ bzw „Learning Centers“ statt, welche über Unterrichtsräume, Sekretariat sowie Unterrichtsmaterialienlager verfügen und in dieser Form schulähnlich aufgebaut sind. Die Programme finden – analog zum Schuljahr und unter Berücksichtigung der Schulferien – üblicherweise zwischen Septe...