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Wirksame Zustellung in DataBox trotz fehlender Verständigung
Entscheidung: RV/7103814/2023; Revision nicht zugelassen.
Norm: § 5b Abs 2 FOnV 2006, § 98 Abs 2 BAO.
Entscheidend für die Zustellung ist alleine der Zeitpunkt, in dem die Daten in der DataBox einlangen. Die zusätzliche Verständigung des Empfängers per E-Mail ist eine reine Serviceleistung, an die keine Rechtsfolge geknüpft ist. Daher berührt das Ausbleiben einer Mitteilung auch an eine gültige E-Mailadresse des FinanzOnline-Teilnehmers nicht die Wirksamkeit einer Zustellung in die DataBox.