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Keine schuldbefreiende Wirkung bei zu Unrecht erfolgter Hinterlegung
https://doi.org/10.47782/oeba202402014201
Ein unberechtigter Gerichtserlag wirkt dem Erlagsgegner gegenüber nicht schuldbefreiend. Unklarheit der Rechtslage kann einen Grund zum Erlag bilden, wobei die Hinterlegungsbefugnis auch diesfalls daran geknüpft ist, dass trotz sorgfältiger Prüfung Zweifel an der Person des Gläubigers bestehen. Dies ist nicht der Fall, wenn ein Pfandgläubiger die Auszahlung einer Versicherungsleistung begehrt und der Versicherer an der Verpfändung selbst mitgewirkt und diese als „einen üblichen Vorgang“ bezeichnet hatte.
Aus der Begründung:
[1] Im Jahr 2006 wurden von der S GmbH zur Aufnahme von Fremdkapital Inhaberschuldverschreibungen („Masterbonds“) in Tranchen zu je € 50.000 ausgegeben, in denen sie die Kapitalrückzahlung den Kl betreffend zum garantierte. Um das Kapital der Anleger abzusichern, schloss die S GmbH als Versicherungsnehmerin mit der Erstbekl als Versicherer am eine Lebensversicherung ab. Als versicherte Person galt der Geschäftsführer der S GmbH. Die Leistung aus der Lebensversicherung war mit Nominale und Fälligkeit der emittierten und konkret gezeichneten Inhaberschuldverschreibun...