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ÖBA 2, Februar 2024, Seite 97

EBA veröffentlicht Travel-Rule-Leitlinien

Mit der Neufassung der EU-Geldtransferverordnung (Verordnung (EU)S. 98 2023/1113) wurden der Anwendungsbereich erweitert und neue Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit von Kryptowertetransfers definiert.

Die EBA hat dazu nun gem. Art. 36 Abs. 1 und 2 der neuen EU-Geldtransferverordnung sogenannte Travel-Rule-Leitlinien (EBA/CP/2023/05) ausgearbeitet, um den Missbrauch von Geldtransfers und von bestimmten Kryptowertetransfers zum Zwecke der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) zu verhindern. Die vorliegenden Leitlinien sollen gewährleisten, dass die zuständigen Behörden derartige Transfers vollständig zurückverfolgen können, wenn dies zur Verhinderung, Aufdeckung oder Untersuchung von Geldwäscherisiken erforderlich ist.

Zu diesem Zweck legen die vorliegenden Travel-Rule-Leitlinien Schritte fest, die Zahlungsdienstleister (Payment Service Providers, PSPs), zwischengeschaltete PSPs (Intermediary PSPs, IPSPs), Anbieter von Krypto-Vermögensdienstleistungen (Crypto-Asset Service Providers, CASPs) und zwischengeschaltete CASPs (Intermediary CASPs, ICASPs) unternehmen sollten, um fehlende oder unvollständige Informationen bei einem Geldtransfer oder einer Übertragung von Krypto-Verm...

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