Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ÖBA 1, Jänner 2024, Seite 59

Verein als Unternehmer iSd § 1 KSchG.

§§ 1, 28, 29 KSchG; § 1 UGB; Art 6 Rom-I.

https://doi.org/10.47782/oeba202401005901

Ein Verein ist als Unternehmer iSd § 1 Abs 2 KSchG zu qualifizieren, wenn er als professionell auftretender Marktteilnehmer handelt, der seinen Mitgliedern verschiedene (Versicherungs-)Leistungen anbietet und eine entsprechende Vertriebsorganisation hat, und zwar unabhängig davon, ob er für die Vermittlungstätigkeit vergütet wird.

Ermöglicht der Verein seinen Mitgliedern den Beitritt zu einem Gruppenversicherungsvertrag gegen Entgelt, ist der zugrundeliegende Vertrag gemäß Art 6 Abs 1 ROM I-VO anzuknüpfen, weil aufgrund der professionellen Akquise einer Vielzahl von Verbrauchern für den Versicherungsbeitritt eine berufliche Tätigkeit vorliegt, auch wenn der Verein kein Entgelt für die Versicherungsleistung erhält.

Aus den Entscheidungsgründen:

[1] Der Kl ist ein zur Verbandsklage nach § 29 Abs 1 KSchG berechtigter Verband.

[2] Der Bekl ist ein (Sport-)Verein nach dt Recht. Sein Vereinszweck ist die nachhaltige Förderung des Sports unter angemessener Berücksichtigung von Umweltfragen. Er hat einen Gruppenversicherungsvertrag mit drei in DE ansässigen Versicherungsunternehmen geschlossen. Der Bekl bietet unterschiedliche...

Daten werden geladen...