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ÖBA 1, Jänner 2024, Seite 47

Klauselentscheidung zu Bausparbedingungen: Kündigungsrecht; Kontoführungsentgelt; Zustimmungsfiktion

§ 879 ABGB; § 1, 4 BspG; § 18 HIKrG; § 6, 28, 29 KSchG; § 4, 14 VKrG.

https://doi.org/10.47782/oeba202401004701

Klauselentscheidung zu Bausparbedingungen: Kündigungsrecht; Kontoführungsentgelt; Zustimmungsfiktion.

Aus den Entscheidungsgründen:

[1] Die Kl ist eine gem § 29 Abs 1 KSchG zur Unterlassungsklage berechtigte Körperschaft öffentlichen Rechts. Die Bekl ist eine Bausparkasse.

[2] Im Juli 2020 versandte die Bekl Kündigungsschreiben an rd 1.700 Bausparer, die die Anwartschaft auf ein Bauspardarlehen (sog Zuteilungsreife) erfüllt und dieses seit über zehn Jahren nicht in Anspruch genommen hatten. Diese lauteten:

„[…] Vielen Dank, dass Sie am XX.XX.200X einen Bausparvertrag abgeschlossen haben.

Unser Bauspargeschäft besteht nach dem Auftrag des Bausparkassengesetzes darin, Einlagen von Bausparern (‚Bauspareinlagen‘) entgegenzunehmen und aus den angesammelten Beträgen den Bausparern für wohnungswirtschaftliche Maßnahmen und für Maßnahmen der Bildung und Pflege Gelddarlehen (‚Bauspardarlehen‘) zu gewähren. Als Bausparer/in haben Sie nach Leistung von Bauspareinlagen bei Erfüllung der Voraussetzungen das Recht, ein Bauspardarlehen abzurufen.

Sie haben von der Ihnen freistehenden Möglichkeit, ein Bauspard...

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