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Art 6 Abs 1 und Art 7 Abs 1 der Klausel-RL verhindern, dass die Gerichte die Lücke, die durch den Entfall einer missbräuchlichen Wechselkursklausel entsteht, die zur Gesamtnichtigkeit des Fremdwährungsdarlehensvertrags führen würde, mit Bestimmungen des allgemeinen nationalen Schuldrechts füllen, wenn diese Bestimmungen die weggefallenen Klauseln nicht sachgerecht ersetzen können, weil sie den Vertrag in ein auf nationale Währung lautendes Darlehen umwandeln würden
Vorlage zur Vorabentscheidung – Verbraucherschutz – RL 93/13/EWG – Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen – Art 6 und 7 – Darlehensverträge in Fremdwährung – Rechtsfolgen der Feststellung der Unwirksamkeit eines Darlehensvertrags aufgrund der Missbräuchlichkeit einer Vertragsklausel – Vertragsklausel, die das Wechselkursrisiko dem Verbraucher aufbürdet;
https://doi.org/10.47782/oeba202312089502
Art 6 Abs 1 und Art 7 Abs 1 der RL 93/13/EWG des Rates vomS. 896 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen sind dahin auszulegen, dass sie, wenn eine Klausel in einem Vertrag über ein auf eine Fremdwährung lautendes, aber in inländischer Währung zurückzuzahlendes Darlehen, die das Wechselkursrisiko dem Verbraucher aufbürdet, aufgrund ihrer Missbräuchlichkeit die Unwirksamkeit dieses Vertrags nach sich zieht, einer Regelung entgegenstehen, nach der dieser Vertrag für wirksam erklärt wird und die Verpflichtungen des Verbrauchers aus dieser Klausel mittels einer Änderung der Währung des Vertrags und des darin festgelegten Zinssatzes oder einer Deckelung des Wechselkurses dieser Währung angepasst werden.
Art 6 Abs 1 der RL 93/13 ist dahin auszulegen, dass diese Bestimmung, ...