Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die Verfügungs-, Vertretungs- und Zeichnungsberechtigung bei Betriebsratsfondskonten im Regelfall
Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit arbeits- und bankenrechtlichen Aspekten iZm Konten des Betriebsratsfonds. Insbesondere mit der Frage, welchen Personen im Regelfall bei Betriebsratsfondskonten eine Verfügungs-, Vertretungs- und Zeichnungsberechtigung zukommt.
https://doi.org/10.47782/oeba202312084901
The present article deals with the question of which persons are usually entitled to dispose, represent and sign over accounts of the works council fund.
Stichwörter: Betriebsratsfonds, Konto, Verfügungsberechtigung, Vertretungsberechtigung, Zeichnungsberechtigung, Bank, Kreditinstitut, Betriebsrat, Betriebsratsvorsitzender, Kassaverwalter, Arbeitsverfassungsgesetz, Betriebsratsfonds-Verordnung, Allgemeine Bankbedingungen.
JEL-Classification: K 22, K 31.
1. Einleitung
Allgemein bekannt ist, dass viele Betriebsratsfonds zur Abwicklung ihres Zahlungsverkehrs für Geschäftsführungskosten und Wohlfahrtsaktivitäten ein oder mehrere Konten bei ein oder mehreren Kreditinstituten eingerichtet haben. Hinsichtlich der Berechtigungen über derartige Betriebsratsfondskonten bestehen allerdings oftmals Unklarheiten. Insbesondere stellt sich die Frage, welche Personen bei Betriebsratsfondskonten als verfügungs- und ver...