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Durchschnittsbedarfssätze für Unterhaltsleistungen für das Kalenderjahr 2024
, 2023-0.753.232, BMF-AV 2023/156.
Bezüglich der Voraussetzungen für die Anwendung wird auf die Ausführungen in den Lohnsteuerrichtlinien 2002, Rz 795 bis Rz 804, verwiesen.
Die monatlichen Durchschnittsbedarfssätze werden jährlich per 1. 1. angepasst. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können daraus nicht abgeleitet werden.
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Altersgruppe | Durchschnittsbedarfssätze |
0 bis 5 Jahre | 340 Euro |
6 bis 9 Jahre | 430 Euro |
10 bis 14 Jahre | 530 Euro |
15 bis 19 Jahre | 660 Euro |
20 Jahre oder älter | 760 Euro |