Steuern kompakt 2019
1. Aufl. 2019
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S. 352. Grundlagen der wichtigsten Steuerarten
2.1. Einkommensteuer
Einkommensteuer
Der Einkommensteuer (ESt) unterliegt das Einkommen natürlicher Personen. Die Besteuerung erfolgt mit einem progressiven Tarif. Der ESt ist das Einkommen zugrunde zu legen, das der Steuerpflichtige innerhalb eines Kalenderjahres bezogen hat (vgl § 2 Abs 1 EStG).
Die ESt wird im Wesentlichen in folgenden Formen erhoben:
Veranlagung (bescheidmäßige Festsetzung)
Lohnsteuer (Steuerabzug vom Arbeitslohn)
Kapitalertragsteuer (Steuerabzug von bestimmten Kapitalerträgen).
Immobilienertragssteuer (Steuerabzug bei bestimmten Grundstücksveräußerungen).
2.1.1. Persönliche Steuerpflicht
Natürliche Personen
Der ESt unterliegen nur natürliche Personen. Juristische Personen und andere Körperschaften sind dagegen körperschaftsteuerpflichtig.
Unbeschränkte Steuerpflicht
Wer als natürliche Person im Inland seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt (Legaldefinitionen von Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt finden sich im § 26 Abs 1 und 2 BAO) hat, ist gemäß § 1 Abs 2 EStG unbeschränkt einkommensteuerpflichtig mit sämtlichen im In- oder Ausland erzielten Einkünften (= Welteinkommen). Die Staatsangehörigkeit einer natürlichen Person hat für die unbeschränkte Steuerpflicht - anders a...