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LStR 2002 – Wartungserlass 2023
, 2023-0.715.245, BMF-AV 2023/151.
Im Rahmen der laufenden Wartung 2023 werden gesetzliche Änderungen aufgrund
des Abgabenänderungsgesetzes 2023 (BGBl I 2023/110),
des Bundesgesetzes über den Energiekrisenbeitrag-Strom, Bundesgesetz über den Energiekrisenbeitrag-fossile Energieträger sowie der Änderung des Einkommensteuergesetzes (BGBl I 2022/220),
des Bundesgesetzes, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Versicherungssteuergesetz 1953 und das Nationale Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022 geändert werden (BGBl I 2022/194),
der Regierungsvorlage des Progressionsabgeltungsgesetzes 2024 (PrAG 2024, 2217 BlgNR 27. GP)
der Änderung der Sachbezugswerteverordnung (BGBl II 2022/504),
der Änderung der Lohnkontenverordnung 2006 (BGBl II 2023/55),
der Familienleistungs-Valorisierungsverordnung 2024 (BGBl II 2023/328),
höchstgerichtliche Entscheidungen, redaktionelle und sonstige Aktualisierungen in die LStR 2002 eingearbeitet.
Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus diesem Erlass nicht abgeleitet werden.
Die Lohnsteuerrichtlinien 2002 idF des Wartungserlasses 2023 sind bei Lohnsteuerprüfungen für vergangene Lohnzahlungszeiträume und auf offene Veranlagungsfälle anzuwenden, soweit nichts anderes geregelt ist bzw soweit nicht für diese Zeiträume andere Be...