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I. Vereinbarungsumsetzungsgesetz 2024
Das Vereinbarungsumsetzungsgesetz 2024 (VUG 2024), BGBl I 2023/191, durch das eine Umsetzung zweier Vereinbarungen nach Art 15a B-VG im Bereich des Gesundheitswesens erfolgt, enthält mit dem Schwerpunkt Verbindlichkeit der Planung und den damit im Zusammenhang stehenden Bestimmungen im Sozialversicherungsrecht insbesondere folgende Maßnahmen:
1. Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz
Auf Basis der Planungsvorgaben auf Bundesebene legt die Planung künftig auf Landesebene die Kapazitäten und regionale Verortung von Gesundheitseinrichtungen im Sachleistungsbereich sowie deren konkrete und verbindliche Versorgungsaufträge sowohl im intra- als auch extramuralen Bereich fest. Dazu ist es erforderlich, dass die Regionalen Strukturpläne Gesundheit (RSG) und die diesbezüglichen Verordnungen ergänzende Angaben bezüglich der Kapazitätsplanung enthalten. Die Priorisierung des niedergelassenen Bereichs (Primärversorgungseinheiten in Form von Gruppenpraxen, Gruppenpraxen, Einzelordinationen) wird bei der Planung des extramuralen ambulanten Bereichs ausdrücklich vorgesehen.
Die adaptierten RSG-Verordnungen sind bis zu erlassen.
Für den Fall, dass kein Einvernehmen über eine RSG-Verordnung zustande kommt, sind die Pla...