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Ersatz von Urlaubsstornos – kein einfacher Fall
Behandlung des Auslagenersatzes aus Sicht der Payroll
Manchmal müssen bereits getätigte Urlaubsdispositionen auf Wunsch des Arbeitgebers rückgängig gemacht werden. Der entstandene Schaden durch die Urlaubsstornierung wird vom Arbeitgeber ersetzt und der Arbeitnehmer verschiebt seinen Urlaub. Unbefriedigend ist, dass der Ersatz des Schadens aus Sicht der Payroll steuer- und sozialversicherungsrechtlich unterschiedlich behandelt wird.
1. Problemaufriss
Ein wohl nicht allzu exotischer Fall: Der Urlaub wurde mit dem Arbeitgeber vereinbart und ist für sich und die Mitreisenden gebucht; die Vorfreude ist groß. Doch dann tritt unverhofft eine betriebliche Situation ein, welche die Tätigkeit des Arbeitnehmers beim Arbeitgeber in der geplanten Urlaubszeit unverzichtbar macht. Die entstandenen Stornokosten werden vom Arbeitgeber ersetzt und der Arbeitnehmer plant seinen Urlaub um. In der Personalverrechnung hat dies jedoch unterschiedliche Folgen.
2. Abgaben- und beitragsrechtliche Behandlung
2.1. Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung
Die Definition des Entgelts im sozialversicherungsrechtlichen Sinn findet sich in § 49 ASVG. Nach der jüngsten Aussage der ÖGK stellt der Ersatz von Stornokosten bei betrieblicher Notwendigkeit der Tätigkeit des Dienstnehme...