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Zur Zulässigkeit von Sympathiestreiks und zur Reichweite der kollektivvertraglichen Friedenspflicht
Eine Analyse auf Basis der Judikatur des EGMR
Im Falle von Sympathiestreiks wird nicht nur der eigene Kollektivvertragspartner, sondern darüber hinausgehend werden auch Dritte bestreikt. Bezweckt wird üblicherweise eine Stärkung der eigenen Verhandlungsposition. Fraglich ist, ob Sympathiestreiks im österreichischen Recht überhaupt zulässig sind.
1. Einleitung
Der gegenständliche Beitrag widmet sich den Sympathiestreiks, auch Solidaritätsstreiks genannt, als besondere Ausformung des Streikgeschehens. Bestreikt wird dabei nicht nur der eigene Vertragspartner, sondern auch Dritte sind betroffen. Damit soll in der Regel die eigene Verhandlungsposition gestärkt werden. Analysiert wird, ob solche Streiks in Österreich de lege lata überhaupt zulässig sind. Die zunächst erfolgenden Ausführungen zum Streikrecht im Allgemeinen dienen dafür als Grundlage.
Veranschaulicht soll dies anhand eines konkreten Fallbeispiels werden: Eine Gewerkschaft fordert Arbeitnehmer eines Arbeitgebers zum Streik auf, wiewohl dieser nicht Mitglied der Partei des eigentlichen Verhandlungsstreits ist. Ziel ist es, die eigene Verhandlungsposition zu stärken. Es stellt sich demnach die Frage, ob eine Gewerkschaft zur Durchsetzung ihrer Ziele in den Kollektivvertrag...