Handbuch Vertragsgestaltung
2. Aufl. 2019
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S. 11. Allgemeiner Teil
1.1. Grundlagen der Vertragsgestaltung
Ferdinand Kerschner
1.1.1. Allgemeine Einführung
Vertragsgestaltung ist die ziel- und zukunftsgerichtete Ordnung von Lebensverhältnissen mit Mitteln und in den Grenzen des Vertragsrechts. Individuelle Rechtsverhältnisse sollen vorausschauend geplant und geformt werden. Die von den Vertragsparteien einvernehmlich gewollten Rechtswirkungen sollen eintreffen, unerwünschte Folgen ausbleiben. Es geht also um einen kreativen, zukunftsorientierten Schaffungsprozess. Erfasst sind auch einseitige Rechtsgeschäfte (wie vor allem Testamente), sodass „Rechtsgestaltung“ der korrektere Ausdruck wäre. Entgegen der überragenden praktischen Bedeutung der Vertragsgestaltung für Juristen findet sich eine ausreichend einschlägige universitäre Ausbildung höchstens punktuell bzw am Rande. Dabei gehört die Vertragsgestaltung sowohl für den Rechtsanwalt als auch für den Notar zum juristischen Alltag. Das gilt ebenso für den Unternehmens- und Verwaltungsjuristen (Privatwirtschaftsverwaltung). Selbst Richter können – etwa bei Unterbreitung eines Vergleichsvorschlags – damit konfrontiert sein.
1.1.1.1. Praktische Hinweise
Bestmögliche („optimale“) Vertragsg...