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ASoK 10, Oktober 2017, Seite 392

Anzuwendende Rechtsvorschriften bei Zusammentreffen von selbständiger und unselbständiger Erwerbstätigkeit

, Szoja.

Bei der Auslegung der Kollisionsnormen der Verordnung (EG) Nr 883/2004 zur Bestimmung der anzuwendenden Rechtsvorschriften müssen auch die Anforderungen der diesbezüglichen Durchführungsverordnung (EG) Nr 987/2009 berücksichtigt werden.

Da Art 14 Abs 5b der letztgenannten Verordnung festlegt, dass in allen Fällen einer Tätigkeitsausübung in mehreren Mitgliedstaaten bloß marginale Tätigkeiten nicht beachtlich sind, konnte im Falle des Zusammentreffens einer unbedeutenden unselbständigen Tätigkeit in der Slowakei neben der Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit im Ansässigkeitsstaat Polen nicht slowakisches Recht zur Anwendung gelangen.

Rubrik betreut von: Alfred Shubshizky
Mag. Alfred Shubshizky ist Steuerberater in Linz.
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