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Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalysen
Herausforderung mit Potenzial
Die EU-Taxonomie-Verordnung stellt eine zentrale Komponente des EU-Aktionsplans zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums dar. Für das Berichtsjahr 2022 müssen berichtspflichtige Unternehmen erstmals die Taxonomiekonformität ihrer wirtschaftlichen Tätigkeiten erheben, nachdem 2021 noch die Feststellung der Taxonomiefähigkeit ausreichend war. Unternehmen müssen daher ihre taxonomiefähigen wirtschaftlichen Tätigkeiten dahingehend analysieren, ob die technischen Bewertungskriterien erfüllt sowie die Vermeidung von erheblichen Beeinträchtigungen der Umweltziele (DNSH) und der Mindestschutz eingehalten werden.
Die Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse spielt dabei eine wesentliche Rolle, da sowohl Vorgehensweise als auch Umfang der Analyse von der EU-Taxonomie im Detail nicht vorgegeben werden. Im Zuge dieses Beitrags werden einzelne Aspekte und Problemstellungen bei der Durchführung einer Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse aufgegriffen und diskutiert.
1. Die Eckpunkte der EU-Taxonomie
Zunehmende Hochwasser und Starkniederschläge, ausdehnte Perioden von Trockenheit oder erhöhtes Sturmaufkommen sind nur ein paar der Auswirkungen durch den Klimawandel, die längst keine Ausnahmen mehr si...