Praxis der Konzernrechnungslegung
4. Aufl. 2016
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S. 2098. Kapitalkonsolidierung mit nicht beherrschenden Anteilen
Da nach der Einheitstheorie alle Vermögensgegenstände und Schulden vollständig in den Konzernabschluss einbezogen werden, muss im Fall von Tochterunternehmen, die nicht zu 100 % im Konzerneigentum sind, ein Ausgleichsposten für den Anteil der anderen Gesellschafter an diesen Vermögensgegenständen und Schulden gebildet werden. Ebenso ergibt sich ein getrennter Ausweis für den Anteil anderer Gesellschafter am Ergebnis in der Gewinn- und Verlustrechnung. Da der Konzern das Tochterunternehmen beherrscht, werden diese anderen Anteile als nicht beherrschende Anteile bezeichnet.
Sowohl nach den IFRS als auch nach dem UGB bilden die nicht beherrschenden Anteile einen Bestandteil des Eigenkapitals, da nicht rückzahlbares, risikotragendes Kapital vorliegt; innerhalb des Eigenkapitals erfolgt aber ein gesonderter Ausweis.
Aus dem Ausweis der nicht beherrschenden Anteile im Konzernabschluss lassen sich keine wie auch immer gearteten Ansprüche dieser anderen Gesellschafter ableiten, auch nicht ein etwaiges Ausschüttungspotenzial. Die nicht beherrschenden Anteile im Konzernabschluss haben weniger die Funktion, zu zeigen, welcher Teil des Eigen...