Praxis der Konzernrechnungslegung
4. Aufl. 2016
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S. 925. Erstellung der Handelsbilanz II
Grundlage für den Konzernabschluss bilden die Handelsbilanzen II; diese müssen zu einem einheitlichen Stichtag in einer einheitlichen Währung erstellt werden, müssen einheitlich gegliedert sein und nach einheitlichen Bewertungsmethoden erstellt werden. Die Währung des Konzernabschlusses muss zwingend der Euro sein; Stichtag, Gliederung und Bewertung müssen hingegen nicht aus dem Einzelabschluss des Mutterunternehmens übernommen werden.
Organisatorisch fällt die Erstellung des Jahresabschlusses oder eines Zwischenabschlusses zum Konzernabschlussstichtag jedenfalls unter die Zuständigkeit des Konzernunternehmens; die Währungsumrechnung, die Umgliederung und Umwertungen können sowohl Aufgabe des Konzernunternehmens als auch Aufgabe der zentralen Konzernrechnungsstelle sein. Die Vornahme dieser Tätigkeiten durch das jeweilige Konzernunternehmen ist jedoch in der Regel praktikabler.
5.1. Einheitlicher Stichtag
Um den Konzernabschluss aus den Einzelabschlüssen der einbezogenen Unternehmen erstellen zu können, müssen diese auf denselben Stichtag erstellt werden. Liegt daher der Jahresabschlussstichtag eines einbezogenen Konzernunternehmens nicht am Konzernab...