Finanzstrafrecht 2018
1. Aufl. 2019
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I. S. 166Vorbemerkung
Formell mangelhafte oder gar fehlende Rechnungen und Nachweise führten in der Vergangenheit in der Umsatzsteuer zum Ausschluss des Vorsteuerabzugs und zur Versagung der Steuerbefreiungen für die innergemeinschaftliche Lieferung und den Exportumsatz. Die 2007 einsetzende Entwicklung in der Rechtsprechung des EuGH zeigt heute, dass umsatzsteuerliche Nachweise und Dokumentationen nicht als materielle Tatbestandsmerkmale zu verstehen sind, sondern ihnen Beweismittelcharakter zukommt. Diese an sich aus der Warte des Steuerpflichtigen, den im Umsatzsteuerverfahren eine nicht geringe Zahl formeller Verpflichtungen trifft, positive Entwicklung führt allerdings zu einer Vielzahl neuer (und alter) Rechtsfragen hinsichtlich der Formalanforderungen und deren Rechtswirkungen im Fall ihrer mangelhaften Erfüllung. Der vorliegende Beitrag behandelt die abgabenrechtlichen Aspekte, die finanzstrafrechtlichen Konsequenzen sind dem folgenden Beitrag von Roman Leitner zu entnehmen.
II. Zur abgabenrechtlichen Bedeutung von Formalanforderungen im Beweisverfahren im Allgemeinen und von umsatzsteuerlichen Formalanforderungen im Besonderen
A. Allgemeine Grundsätze
Gem § 163 BAO haben Bücher und Aufzeichn...