Finanzstrafrecht 2018
1. Aufl. 2019
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I. S. 130Umsatzsteuerschuld und Umsatzsteuerhaftung
Die Umsatzsteuer gilt als eine für Umgehungen, Hinterziehungen und andere Missbräuche besonders anfällige Steuerart. Das liegt nicht nur in der Art und der Weise der Erhebung – die Zahlung an den Unternehmer, der den Betrag weiterleitet –; sondern auch in dem Anspruch auf Vorsteuerabzug begründet. Dieser ermöglicht zum einen eine belastungsgerechte und neutrale Besteuerung des Endverbrauchers, zum anderen aber auch spezifische kriminelle Konstruktionen, die auf die Erlangung ungerechtfertigter Erstattungen gerichtet sind. Durch sog Luftgeschäfte und Scheinrechnungen ist es möglich, Auszahlungen von den Finanzbehörden zu erlangen, ohne tatsächlich Waren bewegt oder Leistungen erbracht zu haben. Aus diesem Grund sind in der deutschen Rechtsordnung Vorschriften entwickelt worden, um einerseits das Nettobesteuerungssystem umzusetzen und die Belastung auf den Endverbraucher zu begrenzen, andererseits aber die Veranlagung und Erhebung der Umsatzsteuer zu gewährleisten und gegebenenfalls durch die Verhängung von Sanktionen abzusichern. Besondere Bedeutung hat in diesem Zusammenhang die Entstehung von Umsatzsteueransprüchen ohne steuerbare Umsät...