Finanzstrafrecht 2018
1. Aufl. 2019
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I. S. 42Einleitung
Wohl in keinem anderen Strafverfahren – seien sie allgemein strafrechtlicher Art, seien sie steuerstrafrechtlicher Art – kommt der Rechtsprechung des EuGH eine solch große Bedeutung zu wie in umsatzsteuerstrafrechtlichen Verfahren. Allenfalls im Bereich der Hinterziehung von Einfuhrabgaben (§ 373 dAO) und von Verbrauchsteuern kann eine vergleichbare Relevanz festgestellt werden. Dies folgt hier wie dort – zumindest im deutschen Steuerstrafrecht – aus der Struktur des Hinterziehungstatbestandes, der – unabhängig davon, ob man ihn als Blanketttatbestand oder als einen solchen ansieht, der durch eine Vielzahl von normativen Tatbestandsmerkmalen geprägt ist – die nationalen umsatzsteuerrechtlichen Regelungen und – dem folgend – die diesbezüglichen Vorgaben der MwStSystRL in ihrer Auslegung durch den EuGH implementiert. Eine sachgerechte Bearbeitung umsatzsteuerstrafrechtlicher Ermittlungsverfahren und eine effektive Verteidigung in solchen setzt daher eine detaillierte Kenntnis der Rechtsprechung des EuGH voraus. Dies gilt dabei nicht nur hinsichtlich solcher Entscheidungen, die originär auf Vorlagebeschlüsse in steuerstrafrechtlichen Verfahren ergangen sind, sondern in be...