Finanzstrafrecht 2016
1. Aufl. 2017
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I. S. 29Einleitung
Gegenstand des vorliegenden Beitrages ist nicht eine weitere Gesamtdarstellung des (inzwischen nicht mehr ganz so) neuen Bilanzstrafrechts, sondern es sollen lediglich einige ausgewählte Aspekte vor allem aus der Sicht des Gesellschafts- und Rechnungslegungsrechts beleuchtet werden. Dabei geht es einerseits um Zweifelsfragen der Auslegung und Handhabung der neuen Regelungen, und andererseits um deren rechtspolitische Bewertung, insbesondere unter Berücksichtigung auch der gesellschafts- und rechnungslegungsrechtlichen Rahmenbedingungen. Überdies wird noch auf Konsequenzen der neuen Straftatbestände für die Praxis sowie auf Folgefragen (Auswirkungen eines Verstoßes gegen § 163a StGB auf die Wirksamkeit des Jahresabschlusses und aus der Straftat abgeleitete Schadenersatzansprüche) eingegangen.
Der Streifzug durch das neue Bilanzstrafrecht beginnt mit den von den § 163a ff StGB erfassten Rechtsformen („Verbänden“), die abschließend (taxativ) in § 163c StGB aufgezählt werden. Dabei wird sich zeigen, dass nicht klar ist, welche Ordnungsprinzipien der Gesetzgeber bei der von ihm vorgenommenen Auswahl der in das Bilanzstrafrecht einbezogenen Rechtsformen zugrunde gelegt hat, bzw dass das vom Gesetzgeber in diese...