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CFO aktuell 4, Juli 2022, Seite 130

Nachhaltigkeit – die „brennende“ Notwendigkeit rechtfertigt die Pflicht(en)

Thomas Tanzer

Im Jahr 2023 wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung abermals vermöge EU-Direktive neu gestaltet. Diese neue Direktive, die den Namen „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD) trägt, bringt – wie auch viele Richtlinien vor ihr – neue Anforderungen und Pflichten für österreichische Unternehmen mit. Im Lichte der Tatsache, dass die Pflicht zur Berichterstattung für viele unausweichlich ist, öffnet sich für die Unternehmen somit aber auch eine Möglichkeit, aktiv und reflektierend über Methoden und Praxis nachzudenken und Sprachrohr für eine „bessere“ Zukunft zu sein.

1. Wieso Nachhaltigkeitsberichterstattung?

Bereits seit dem Jahr 2017 besteht für ausgewählte österreichische Unternehmen (Finanzdienstleister, Versicherungen, aber auch andere größere Unternehmen) die Verpflichtung einer nichtfinanziellen Berichterstattung. Dies beruht auf dem Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeg), welches die nationale Umsetzung der Non Financial Reporting Directive (NFRD 2014/95/EU) ist.

Ziel der nichtfinanziellen Berichterstattung ist es, einen unternehmensinternen Einblick zu geben, der aus bzw abstrahiert von wirtschaftlichen Kennzahlen besteht und über Themen wie ...

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