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ASoK 10, Oktober 2017, Seite 368

Datenschutz und Sozialversicherung

Auswirkungen der neuen Datenschutz-Grundverordnung

Josef Souhrada

Eine Situation, mit der die Sozialversicherung seit Jahren lebt, wird mit auch im Datenschutzrecht praktisch: die unmittelbare Anwendung von Europarecht.

1. Neue Aspekte im Allgemeinen

Für die Sozialversicherung gehört die Anwendung der europarechtlichen Verordnungen über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit mittlerweile zum Alltag, der Datenschutz wird mit der europarechtlichen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und ihren Begleitregeln leben lernen. Europarechtliche Sichtweisen beeinflussen dabei immer stärker die innerstaatliche Rechtsanwendung. Das zeigt sich selbst in trivialen Zusammenhängen, zB bei der Bedeutung, was „Sozialversicherung“ sein soll:

Im Alltag sind damit jene Regeln gemeint, die von jenen Sozialversicherungsträgern vollzogen werden, deren Dachorganisation der Hauptverband der Sozialversicherungsträger (im Folgenden kurz: Hauptverband) ist. Die Sichtweise des Europarechts ist anders; seine Regeln stellen nicht darauf ab, wie sozialer Schutz organisiert ist, sondern welchen Inhalt dieser Schutz hat. Konsequenterweise ist sein Geltungsbereich nicht definiert nach Rechtsträgern oder Gebieten, sondern gilt organisationsunabhängig für „alle Rechtsvors...

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