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ASoK 6, Juni 2015, Seite 233

Besteuerungsrecht für Gehaltsfortzahlung während Dienstfreistellung

2012/15/0128.

Das Doppelbesteuerungsrecht räumt regelmäßig dem ausländischen Tätigkeitsstaat ein Besteuerungsrecht an den Vergütungen, die für eine dort ausgeübte Arbeit gewährt werden, ein. Dieses Besteuerungsrecht gilt nur dann nicht, wenn alle Voraussetzungen für die Monteurklausel (183-Tage-Regelung) erfüllt sind.

Der VwGH hat nun klargestellt, dass Gehaltsfortzahlungen, die ein Arbeitnehmer nach ausgesprochener Kündigung im Rahmen einer Dienstfreistellung bis zum Ende des Dienstverhältnisses erhält, keine für die Untätigkeit (ungenutzte Arbeitsbereitschaft) während der Dienstfreistellung bezogene Vergütung darstellen. Der Grund derartiger Zahlungen liegt vielmehr in der vor der Dienstfreistellung ausgeübten Tätigkeit. Aufgrund dieses Kausalzusammenhangs kann der ausländische Tätigkeitsstaat – ungeS. 234 achtet des tatsächlichen Aufenthalts des Arbeitnehmers während der Dienstfreistellung – ein Besteuerungsrecht an diesen Bezügen geltend machen, es sei denn, alle Voraussetzungen für die Monteurklausel sind erfüllt.

Der VwGH verweist in seiner Begründung auch auf die Ausführungen im letzten Update zum OECD-Musterkommentar (Anmerkung 2.6 des OECD-MK in seiner ab geltend...

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