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Schaffung einer monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung
Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern- Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und das Landarbeitsgesetz 1984 geändert werden (Meldepflicht- Änderungsgesetz), ist vor allem der Schaffung einer monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung im Bereich der Sozialversicherung gewidmet (RV 618 BlgNR 25. GP). Damit im Zusammenhang sollen auch Änderungen im Bereich der Abfertigung neu und der Bemessung des Arbeitslosengeldes getroffen werden. Im Einzelnen ist Folgendes hervorzuheben.
1. Änderungen im Bereich der Sozialversicherung
Neben der Normierung der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung einschließlich der damit einhergehenden Änderungen der Melde- und Sanktionsbestimmungen sowie der Festlegung, dass als Beitragszeitraum einheitlich der Kalendermonat gilt, sollen auch die tägliche Geringfügigkeitsgrenze abgeschafft und eine Senkung der Verzugszinsen vorgesehen werden.
1.1. Meldung der individuellen Beitragsgrundlagen (monatliche Beitragsgrundlagenmeldung) und Berichtigung von Beitragsgrundlagen
Betroffene Bestimmungen: § 34 Abs 2 bis 5 ASVG;...