Das 1 x 1 der Steuern bei Immobilien
1. Aufl. 2016
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S. 110Anhang 1 EStR 2000, Wartungserlass 2015 (Auszüge)
Die fett hinterlegten Textstellen betreffen Änderungen oder Klarstellungen der Einkommensteuerrichtlinien durch den Wartungserlass 2015. Diese Auswahl betrifft den Immobilienbereich.
Rz 2618
Abbruch eines abbruchreifen Gebäudes: Abbruchkosten gehören mit dem Kaufpreis zu den Anschaffungskosten des Grund und Bodens (). Abbruchreif ist ein Gebäude, wenn es aus objektiven wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht sinnvoll saniert werden kann (vgl. ).
Abbruch eines noch verwendbaren Gebäude, wobei es unbeachtlich ist, ob das Gebäude in Abbruchabsicht erworben wurde oder nicht und schon längere Zeit zum Betriebsvermögen gehört bzw. dem Betrieb gedient hat: Abbruchkosten und Restbuchwert sind sofort abzugsfähig (vgl. ; ).
Rz 2626
Anschaffungsnebenkosten sind auch Aufschließungskosten (Beiträge zur Verkehrserschließung durch öffentliche Interessentenwege oder Ortsstraßen, Herstellung der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, gesetzliche Beiträge zu Fußgängerzonen usw.) sowie Kosten von Schutzbauten (zB Hochwasserschutz) und anderen behörd...