zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ASoK 6, Juni 2015, Seite 220

Konventionalstrafe und Insolvenz-Entgelt

Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses wurde über die noch offenen Ansprüche des Arbeitnehmers mit der Arbeitgeberin ein Vergleich geschlossen. In diesem Vergleich verpflichtete sich die Arbeitgeberin unter anderem dazu, nachteilige Aussagen über den Arbeitnehmer zu unterlassen. Die Einhaltung dieser Pflicht wurde mit einer Vertragsstrafe gesichert. In der Folge verstieß die Arbeitgeberin gegen diese Verpflichtung, weshalb die Vertragsstrafe fällig wurde. Aufgrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Arbeitgeberin begehrte der Arbeitnehmer die Zahlung der Vertragsstrafe durch den Insolvenz-Entgelt-Fonds.

Ein Schadenersatzanspruch des Arbeitnehmers ist nur dann durch den Insolvenz-Entgelt-Fonds gesichert, wenn der Entstehungsgrund des Anspruchs unmittelbar im Arbeitsverhältnis gelegen ist. Dies ist dann nicht der Fall, wenn der Anspruch aus einem gesonderten, außerhalb des Arbeitsverhältnisses gelegenen Verpflichtungsgrund abgeleitet wird. Außerdem muss ein konkreter Schaden eingetreten sein und dementsprechend vom Kläger behauptet und bewiesen werden. Diese Grundsätze gelten auch dann, wenn dem geltend gemachten Anspruch eine Konventionalstrafenvereinbarung ...

Daten werden geladen...