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Die LSDB-Richtlinien 2015 zu den lohnschutzrechtlichen Bestimmungen des AVRAG
Ein Überblick
Das Sozialministerium hat mit Erlass vom Mai 2015, BMASK-462.203/0006-VII/B/9/2015, die LSDB-Richtlinien 2015 (LSDB-RL 2015) erlassen. Diese stellen einen allgemeinen Auslegungsbehelf zu den §§ 7 ff AVRAG in der Fassung des Arbeits- und Sozialrechts-Änderungsgesetzes 2014 (ASRÄG 2014), BGBl I 2014/94, sowie insbesondere zu den vom Kompetenzzentrum LSDB (im Folgenden: Kompetenzzentrum) zu vollziehenden Aufgaben dar. Nachstehend wird ein allgemeiner Überblick über die LSDB-RL 2015 gegeben bzw werden die wesentlichen Aussagen zu ausgewählten Punkten dargestellt.
1. Entsendung nach Österreich – Entsendebegriff
1.1. Entsendebegriff des § 7b AVRAG (Rz 7 der LSDB-RL 2015)
§ 7b AVRAG beschränkt sich nicht auf die Umsetzung der Entsende-Richtlinie und erfasst auch Fälle, in denen ein Arbeitnehmer eines ausländischen Arbeitgebers in Österreich ohne Vorliegen eines grenzüberschreitenden Dienstleistungsvertrages tätig wird. Der VwGH hat mit Erkenntnis vom , Ro 2014/11/0100 ua, zu § 7b Abs 1 AVRAG in der Fassung vor dem ASRÄG 2014 (im Folgenden: AVRAG alte Fassung) entschieden, dass mit dieser Bestimmung die Entsende-Richtlinie umgesetzt wird und der Entsendebegriff des § 7b Abs 1 AVRAG alte Fassung nur den Fall der Dienstleistungsentsendung erfasst. Dieses VwGH-Erk...