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II. Gesundheitsreformgesetz 2013
Die Regierungsvorlage eines Gesundheitsreformgesetzes 2013 wurde am im Ministerrat beschlossen (RV 2243 BlgNR 24. GP). Der Beschluss durch den Gesundheitsauschuss des Nationalrates erfolgte am .
Das Gesundheitsreformgesetz 2013, durch das eine partnerschaftliche Zielsteuerung im Gesundheitswesen eingeführt werden soll, enthält unter anderem auch eine beitragsrechtliche Maßnahme im Bereich der Krankenversicherung.
Durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 156/2004 wurden die Beitragssätze in der Krankenversicherung für alle Bevölkerungsgruppen einheitlich um 0,1 % angehoben. Diese seit wirksame Anhebung der Krankenversicherungsbeiträge soll auch nach dem weiterhin aufrechtbleiben. Die Höhe der Krankenversicherungsbeiträge wird somit voraussichtlich auch im Jahr 2014 unverändert 7,65 % betragen.
Die weitere parlamentarische Beschlussfassung sowie die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleiben abzuwarten.
Mag. Thomas Krammer, PLL.M.