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ASoK 5, Mai 2013, Seite 207

II. Gesundheitsreformgesetz 2013

Die Regierungsvorlage eines Gesundheitsreformgesetzes 2013 wurde am im Ministerrat beschlossen (RV 2243 BlgNR 24. GP). Der Beschluss durch den Gesundheitsauschuss des Nationalrates erfolgte am .

Das Gesundheitsreformgesetz 2013, durch das eine partnerschaftliche Zielsteuerung im Gesundheitswesen eingeführt werden soll, enthält unter anderem auch eine beitragsrechtliche Maßnahme im Bereich der Krankenversicherung.

Durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 156/2004 wurden die Beitragssätze in der Krankenversicherung für alle Bevölkerungsgruppen einheitlich um 0,1 % angehoben. Diese seit wirksame Anhebung der Krankenversicherungsbeiträge soll auch nach dem weiterhin aufrechtbleiben. Die Höhe der Krankenversicherungsbeiträge wird somit voraussichtlich auch im Jahr 2014 unverändert 7,65 % betragen.

Die weitere parlamentarische Beschlussfassung sowie die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleiben abzuwarten.

Mag. Thomas Krammer, PLL.M.

Rubrik betreut von: Betreut von Mag. Gerda Ercher und Mag. Erwin Rath
Maga. Gerda Ercher ist Leiterin der Abteilung für kollektives Arbeitsrecht im BMASK. Mag. Erwin Rath ist stellvertretender Leiter der Abteilung für Arbeitsvertragsrecht im BMASK.
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