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Doppelte Haushaltsführung bei Wohnen im Elternhaus
2009/13/0012.
Die Geltendmachung von Werbungskosten für die doppelte Haushaltsführung ist nicht ausgeschlossen, wenn der Steuerpflichtige am Heimatort noch das Wohnhaus seiner Eltern kostenlos mitbenutzt und somit dort noch keinen „eigenen Hausstand“ unterhält. Vorrangig entscheidend ist, ob die Wohnsitzverlegung zumutbar ist und ob die Wohnmöglichkeit am Beschäftigungsort dem Wohnbedürfnis des Steuerpflichtigen bereits ausreichend Rechnung trägt.