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Vereinbarung über die Kündbarkeit eines befristeten Arbeitsverhältnisses
1. Die Kündigungsklausel in einem befristeten Arbeitsverhältnis muss nicht nur den zwingenden Bestimmungen über Kündigungsfristen und -termine entsprechen, sondern es ist zudem zu beachten, dass dadurch kein Missverhältnis zwischen Gesamtdauer des Arbeitsverhältnisses und Kündigungsmöglichkeit entsteht. Die Befristung des Arbeitsverhältnisses gilt regelmäßig als Nachteil für den Arbeitnehmer; dem steht im Allgemeinen der Vorteil gegenüber, dass nach dem Gesetz eine Kündigung während dieser Befristung nicht vorgesehen ist. Eine davon abweichende Regelung kann unter Berücksichtigung der Gründe für die Befristung und der konkreten Ausgestaltung der Kündigungsmöglichkeiten mangels Angemessenheit ein grobes Missverhältnis zwischen den verletzten und den geförderten Interessen i. S. d. § 879 ABGB herbeiführen.
2. Durch die gegenständliche vertragliche Regelung, mit welcher in dem auf bloß sechs Monate befristeten Arbeitsverhältnis sämtliche gesetzlich erlaubten Beendigungsmöglichkeiten (mit einer Kündigungsfrist von sechs Wochen jeweils zum 15. und zum Letzten eines jeden Kalendermonats) vereinbart wurden, hat der Arbeitgeber eine maximale Flexibilität erreicht, ohne dass eine besondere betrieblich...