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ASoK 11, November 2012, Seite 420

Dienstleistungen und (Montage-)Arbeiten in Tschechien

Ein Überblick über die bestehenden Melde- und Nachweispflichten

Robert Leitner

Die Tschechische Republik ist – trotz schwieriger Konjunktur – für viele heimische Unternehmen nach wie vor einer der attraktivsten Nachbarmärkte für die Erbringung von Dienstleistungen. Dabei sind über die Dienstleistungserbringung hinaus vor allem bei der Entsendung von Mitarbeitern die gesetzlichen Rahmenbedingungen und administrativen Notwendigkeiten, insb. die verschiedenen Meldepflichten, zu beachten.

1. Melde- und Nachweispflichten bei reglementierten Gewerben

Laut EU-Recht und tschechischem Gewerberecht ist grundsätzlich jeder Selbständige bzw. Unternehmer aus einem anderen EU-Land berechtigt, vorübergehend seine Tätigkeit in Tschechien auszuüben. Die EU-Dienstleistungsfreiheit S. 421ermöglicht ein grenzüberschreitendes Tätigwerden, ohne dafür eine Niederlassung gründen zu müssen. Voraussetzung dabei ist, dass der Selbständige bzw. Unternehmer in seinem Heimatland eine aufrechte Berechtigung für jene Tätigkeit besitzt, die er in Tschechien zeitweilig ausführen will, um einen bestimmten Auftrag zu erfüllen.

Im Einklang mit den entsprechenden EU-Richtlinien ist aus gewerberechtlicher Sicht zu unterscheiden, ob es sich um eine in Tschechien sog. reglementierte Tätigkeit handelt oder ob...

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