Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ASoK 4, April 2015, Seite 151

Neue Pauschalgebühren für Eingaben an die Landesverwaltungsgerichte

Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Gebühr für Eingaben beim Bundesverwaltungsgericht sowie bei den Landesverwaltungsgerichten (BuLVwG-EingabengebührverordnungBuLVwG-EGebV), BGBl II 2014/387; Info des BMF-010206/0002-VI/5/2015.

Die bisher schon für Eingaben an das Bundesverwaltungsgericht geltende Pauschalgebühr wird nun auch auf Eingaben an die Verwaltungsgerichte der Länder ausgedehnt.

Rechtsmittel gegen Abgaben- und Beitragsvorschreibungen sind von diesen Gebühren aber nicht betroffen. Zwar stellen Beschwerden in Verwaltungssachen nach § 414 Abs 1 ASVG Eingaben an das Bundesverwaltungsgericht und Beschwerden gegen Kommunalsteuerbescheide bzw gegen Verwaltungstrafen nach § 111a Abs 1 ASVG Eingaben an die Verwaltungsgerichte der Länder dar. Für diese kommt letzlich aber – wie auch für Beschwerden an das Bundesfinanzgericht – eine Ausnahme von der Gebührenpflicht zum Tragen (§ 14 TP 6 Abs 5 Z 4 [Eingaben in Abgabensachen], Z 7 [Eingaben in Verwaltungsstrafverfahren] GebG bzw § 110 Abs 1 ASVG).

Rubrik betreut von: Alfred Shubshizky
Mag. Alfred Shubshizky ist Steuerberater in Linz.
Daten werden geladen...